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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Sportrecht (Zivilrecht VI) – Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M.

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Hausarbeit im Sommersemester 2021

23.02.2021

Organisatorisches:
Die Hausarbeit hat folgende Formalien zu erfüllen. Sie ist in Schriftart „Times New Roman“ in Schriftgröße 12, 1 1/2 – zeilig, im Blocksatz anzufertigen. Die Ränder müssen mindestens 2 cm breit sein; rechts ist ein Korrekturrand von 6 cm zu lassen. Fußnoten sind grundsätzlich in derselben Formatierung, jedoch in Schriftgröße 10, einzeilig abzufassen. Versehen Sie Ihre Arbeit mit einem Deckblatt, aus dem sich Ihr Name, Ihre Matrikelnummer, Ihr Fachsemester und der Titel der Hausarbeit ergeben. Dem Gutachten selbst sind ein Inhaltsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis voranzustellen. Der Bearbeitung ist die Erklärung zur eigenständigen Bearbeitung („Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet habe.“) mit Unterschrift beizufügen. Die verwendeten Quellen müssen im Gutachten als Fußnote angegeben werden (nicht im Text und nicht als Endnoten). Die Fußnoten dienen nur dem Nachweis der verwendeten Quellen; sie dürfen darüber hinaus keine weiteren Ausführungen enthalten. Die Seitenzahlen des Gutachtens sind mit „1“ beginnend zu nummerieren. Die Zeichenzahl des Gutachtens (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Enderklärung etc.) ist auf 50.000 (mit Leerzeichen, ohne Fußnoten) begrenzt. Setzen Sie also gezielte Schwerpunkte und arbeiten Sie  außerhalb dieser Schwerpunkte mit einem verknappten Gutachtenstil. Sie sollten die Hausarbeit binden lassen (vorzugsweise Ringbindung).

Den Sachverhalt finden sie in der E-Learning Gruppe des Lehrstuhls im Sommersemester 2021.

Abgabe der Hausarbeit:
Um eine Bewertung Ihrer Bearbeitung sicherzustellen, muss eine Anmeldung über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem (CM Life) bis zum 01.04.2021 zwingend erfolgen (§§ 9 Abs. 5, 10 Abs. 5 Studienordnung).
Die Bearbeitung der Hausarbeit ist bis spätestens 01.04.2021, 24.00 Uhr, als ausgedrucktes Exemplar am Lehrstuhl von Prof. Dr. Peter Heermann LL.M., Lehrstuhl für Zivilrecht VI, einzureichen. Zusätzlich muss Ihre Bearbeitung als Word-Datei auf der e-learning-Plattform der Universität innerhalb der Frist hochgeladen werden. Bei Einsendung der Bearbeitung per Post gilt der Poststempel vom 01.04.2021.
Hinweis zum Zugriff auf Literatur außerhalb des Campus:
Die Hausarbeit kann (auch) ausschließlich mit den digital verfügbaren Werken bearbeitet werden. Über den UB-Katalog können Sie in diesem Jahr auf die e-Bibliothek von Beck und die Lehrbücher des Verlags Vahlen (z.B. Brox/Walker im Erbrecht) zugreifen.

Die Beck-eBibliothek ist für Studierende von zu Hause zugänglich. Der Einstieg erfolgt über die Homepage der UB. Dort auf Datenbanken klicken. Dann Rechtswissenschaft auswählen. Die Beck-eBibliothek ist unter den Top-Datenbanken gelistet. Damit die Studierenden die Beck-eBibliothek und Beck-online nutzen können, müssen sie sich bei Beck mit ihrer Uni-E-Mailadresse registrieren. Der Benutzername und das Passwort funktionieren für beide Datenbanken. Die Vahlen E-Books sind über den UB-Katalog zugänglich. Wichtig ist, dass die Studierenden, um die digitalen Angebote nutzen zu können, die richtigen Proxy-Einstellungen vornehmen. Informationen dazu finden sich auf den Seiten vom IT-S (IT-Servicecenter).    

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